Am Donnerstag, den 03.09.2015 findet um 20:30 Uhr auf der Sportanlage des FC BW Minderslachen eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der wir die Vorstandschaft des FFV- hiermit recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Satzungsänderung
Die Satzungsänderung ist beantragt von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz. Es geht um die Anpassung an die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrecht und somit um die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen.
Auszug aus dem entsprechenden Anschreiben des Finanzamtes:
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit die Satzung bis spätestens zum 01.03.2016 hinsichtlich der nachfolgenden Punkte zu ändern und ins Vereinsregister eintragen zu lassen:
- Bitte in §2 der Satzung ergänzen: Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- §21 der Satzung ist wie folgt zu formulieren: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Südwestdeutschen Fußballverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich des Frauen- und Mädchenfußball zu verwenden hat:
Die Vorstandschaft des FFV Fortuna Göcklingen 2013 e.V.